Arbeitsverträge/Arbeitszeiten Psychiatrische Abteilungen
Ärztinnen/Ärzten in Weiterbildung wird die volle Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie/bzw. Neurologie ermöglicht.
Wir sind grundsätzlich an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert und bieten deshalb Ärztinnen/Ärzten in Weiterbildung im Anschluss an die erfolgreich absolvierte Ausbildungszeit in der Regel unbefristete Arbeitsverträge an.
Arbeitszeiten
Für den Ärztlichen Dienst wird der Tarifvertrag "Marburger Bund für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken" angewandt. Dieser Tarifvertrag sieht eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden vor.
Bereitschaftsdienstzeiten - Psychiatrie
Der Bereitschaftsdienst für die Abteilungen Neurologie und Psychiatrie erfolgt getrennt.
- Montag - Donnerstag, 17:30 bis 9:00 Uhr
Freizeitausgleich: Dienstag - Donnerstag 9:00 bis 17:30 Uhr, Freitag 9:00 bis 15:30 Uhr
- Freitag auf Samstag, 16:00 bis 8:30 Uhr
Freizeitausgleich: statt Freizeitausgleich erfolgt Vergütung
- Samstag auf Sonntag 1. Dienst, 8:00 bis 20:30 Uhr
Freizeitausgleich: statt Freizeitausgleich erfolgt Vergütung
- Samstag auf Sonntag 2. Dienst, 20:00 bis 8:30 Uhr
Freizeitausgleich: statt Freizeitausgleich erfolgt Vergütung
- Samstag auf Sonntag 3. Dienst, 9:30 bis 19:30 Uhr
Freizeitausgleich: statt Freizeitausgleich erfolgt Vergütung
- Sonntag auf Montag 1. Dienst, 8:00 bis 20:30 Uhr
Freizeitausgleich: statt Freizeitausgleich erfolgt Vergütung
- Sonntag auf Montag 2. Dienst, 20:00 bis 9:00 Uhr
Freizeitausgleich: Montag 9:00 bis 17:30 Uhr
- Sonntag auf Montag 3. Dienst, 9:30 bis 19:30 Uhr
Freizeitausgleich: statt Freizeitausgleich erfolgt Vergütung
Reststunden werden vergütet
Für neue Kolleginnen/Kollegen des ärztlichen Dienstes gilt, dass erst nach einer Einführungszeit von ca. 6 Monaten ein erster Einsatz im Bereitschaftsdienst erfolgt - jedoch zunächst in den doppelt besetzten Diensten.
Weiterhin kann der Bereitschaftsarzt jederzeit einen Facharzt im Hintergrunddienst (Rufbereitschaft) ansprechen.
Spätdienst
Zur Entlastung des Bereitschaftsdienstes während der Woche, wird wechselnd von den Ärzten (1 Ärztin/Arzt) ein Spätdienst geleistet.
- Montag - Donnerstag, 12:30 bis 22:00 Uhr
Freizeitausgleich: im Rahmen der Wochenarbeitszeit
- Freitag, 15:30 bis 23:00 Uhr
Freizeitausgleich: im Rahmen der Wochenarbeitszeit
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag "Marburger Bund für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken". Der Bereitschaftsdienst ist der höchsten Stufe II zugeordnet und wird mit 95% als Arbeitszeit bewertet.
Überstunden
Überstunden fallen in der Regel nicht an. Falls es jedoch zu notwendiger Mehrarbeit kommen sollte, wird diese durch entsprechende Freizeit ausgeglichen. Die Arbeitszeit wird über ein elektronisches Arbeitszeiterfassungssystem dokumentiert.
Nebenverdienste
Es besteht ein ausreichendes Angebot, die in der Weiterbildungszeit geforderten Gutachten zu schreiben. Weitere Nebeneinkünfte können erzielt werden durch die Erteilung von Unterricht an unserer Krankenpflegeschule (ca. 100 Plätze).
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